Häufig gestellte
Fragen
In der Erstberatung schildern Sie Ihr Anliegen und erhalten eine erste rechtliche Einschätzung.
Bitte bringen Sie alle relevanten Dokumente mit, damit ich diese bereits sichten kann. Wir besprechen mögliche Schritte, Risiken und Chancen. Die Beratung verläuft persönlich, selbstverständlich vertraulich und transparent.
Die Kosten für bestimmte Anwaltsleistungen sind unterschiedlich. Als Anhaltspunkt können das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) herangezogen werden. Es gibt auch die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu fixieren oder die Abrechnung auf Stundensatzbasis zu vereinbaren.
Ich informiere Sie vorab – soweit bereits absehbar – über alle anfallenden Gebühren, damit Sie volle Kostentransparenz haben.
In bestimmten Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung einen Teil der Kosten.
Eine Scheidung in Österreich erfolgt entweder einvernehmlich oder strittig.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Partner über Trennung, Vermögensaufteilung, Unterhalt und die Regelung für minderjährige Kinder einig. Bei einer strittigen Scheidung entscheidet das Gericht über die Streitpunkte.
Kindesunterhalt wird unter Berücksichtigung der Einkommenshöhe des Unterhaltspflichtigen, von Alter und Bedarf des Kindes, sowie des Ausmaßes der Betreuung, berechnet.
Ehegattenunterhalt ist abhängig von einer ganzen Reihe von Faktoren wie Einkommen, Berufstätigkeit, Verschulden beim nachehelichen Unterhalt etc.
Ich erstelle für Sie eine individuelle Unterhaltsberechnung, damit Sie rechtlich abgesichert sind.
Das Prinzip der Gütertrennung gilt während aufrechter Ehe. Bei Ehescheidung erfolgt die Aufteilung in der Regel nach Billigkeit. Eheverträge oder besondere Vermögensverhältnisse werden individuell berücksichtigt.
Bei der Trennung von Lebensgemeinschaften bestehen sogenannte bereicherungsrechtliche Ansprüche.
Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten, sollten Sie keine Aussage ohne Anwalt machen. Sie haben das Recht zu schweigen; eine vorschnelle Aussage kann massive negative Folgen haben.
Kontaktieren Sie mich umgehend, damit ich als Ihre Strafverteidigerin gleich zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens für Sie einschreiten kann.
Ein Strafverteidiger unterstützt Sie vom Beginn eines Ermittlungsverfahrens bis zum Schluss der Hauptverhandlung:
- Beischaffung des Akts und detaillierte Einsichtnahme
- Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
- Wahrung Ihrer Rechte
- Stellen von Beweisanträgen
- Unterstützung bei Vernehmungen
- Verteidigung in der Hauptverhandlung
Außerdem kann mit dem Erheben und Einbringen von Rechtsmitteln versucht werden, ein negatives Urteil aufzuheben oder zu verbessern.