Kosten & Honorar
Das Erstgespräch
Am Anfang steht immer die Erstberatung. Mein Ziel dabei ist, Ihnen eine erste Einschätzung der Sachlage, erste Ideen für die möglichen Vorgehensweisen zu geben sowie erste Alternativen anzubieten. Ich werde in diesem Schritt auch versuchen, Ihnen eine zuverlässige Schätzung der weiteren Kosten zu geben.
Dieses sehr informative Erstgespräch kostet bis zur ersten Stunde € 250,– (zzgl. MwSt.).
Der Rechtsstreit
Ein Rechtsstreit kann sehr kostspielig
sein. Abgesehen vom Anwaltshonorar
und den Gerichtsgebühren, sind gegebenenfalls
noch die Kosten der Gegenseite
zu decken. Die genauen Kosten hängen
auch vom Umfang des Verfahrens, den
Verhandlungstagen und der Anzahl der
Schriftsätze ab. Grundsätzlich gilt: im Zivilverfahren
trägt die unterlegene Partei
die Kosten des Prozesses, abhängig vom
Grad des Obsiegens. Wer im Strafverfahren
freigesprochen wird, kann zum Teil
Kostenerstattung beantragen, diese liegt
aber regelmäßig weit unter dem tatsächlichen
Aufwand.
Abrechnung nach Stundensatz / Zeithonorar
Wird die Abrechnung nach Stundensatz vereinbart, so
bemisst sie sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand.
Dabei werden die erbrachten anwaltlichen Leistungen
zeitlich genau erfasst.
Vereinbarung eines Pauschalhonorars
Lässt sich der voraussichtliche Leistungsumfang bereits
im Vorfeld gut abschätzen (z. B. bei einvernehmlichen
Scheidungen oder überschaubaren Strafrechtsfällen),
besteht die Möglichkeit, eine Pauschale zu
vereinbaren.
Abrechnung nach Tarif
Wurde keine Honorarvereinbarung getroffen, erfolgt
die Abrechnung nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes
(RATG) und der Allgemeinen
Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK) nach den
erbrachten Einzelleistungen. Die Höhe der Kosten
ist dabei abhängig von der Bemessungsgrundlage
(Streitwert).
zum RATG
Zu den AHK
Mein Honorar vereinbare ich individuell nach den konkreten Anforderungen.