Kosten & Honorar

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Das Erstgespräch

Am Anfang steht immer die Erstberatung. Mein Ziel dabei ist, Ihnen eine erste Einschätzung der Sachlage, erste Ideen für die möglichen Vorgehensweisen zu geben sowie erste Alternativen anzubieten. Ich werde in diesem Schritt auch versuchen, Ihnen eine zuverlässige Schätzung der weiteren Kosten zu geben.
Dieses sehr informative Erstgespräch kostet bis zur ersten Stunde € 250,– (zzgl. MwSt.).

Der Rechtsstreit

Ein Rechtsstreit kann sehr kostspielig sein. Abgesehen vom Anwaltshonorar und den Gerichtsgebühren, sind gegebenenfalls noch die Kosten der Gegenseite zu decken. Die genauen Kosten hängen auch vom Umfang des Verfahrens, den Verhandlungstagen und der Anzahl der Schriftsätze ab. Grundsätzlich gilt: im Zivilverfahren trägt die unterlegene Partei die Kosten des Prozesses, abhängig vom Grad des Obsiegens. Wer im Strafverfahren freigesprochen wird, kann zum Teil Kostenerstattung beantragen, diese liegt aber regelmäßig weit unter dem tatsächlichen Aufwand.

Abrechnung nach Stundensatz / Zeithonorar

Wird die Abrechnung nach Stundensatz vereinbart, so bemisst sie sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. Dabei werden die erbrachten anwaltlichen Leistungen zeitlich genau erfasst.

Vereinbarung eines Pauschalhonorars

Lässt sich der voraussichtliche Leistungsumfang bereits im Vorfeld gut abschätzen (z. B. bei einvernehmlichen Scheidungen oder überschaubaren Strafrechtsfällen), besteht die Möglichkeit, eine Pauschale zu vereinbaren.

Abrechnung nach Tarif

Wurde keine Honorarvereinbarung getroffen, erfolgt die Abrechnung nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) und der Allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK) nach den erbrachten Einzelleistungen. Die Höhe der Kosten ist dabei abhängig von der Bemessungsgrundlage (Streitwert).
zum RATG
Zu den AHK
Maria Münzenrieder blick auf 2 beige Stühle im Wartebereich.
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Mein Honorar vereinbare ich individuell nach den konkreten Anforderungen.